Eine besondere Art Tor!
Ein Schnelllauftor ist ein Tor, das sich in einem sehr geringen Zeitfenster öffnen und schließen lässt. Schnelllauftore garantieren die Öffnung von Hallen in nur wenigen Sekunden. Auf diese Weise können verschiedene Abläufe in Betrieben sehr viel schneller durchgeführt werden, Verluste von Energie, die durch Kühl- oder Heizprozesse benötigt werden, können eingedämmt werden. Zudem kann die Emission von Lärm und Staub soweit es geht vermieden werden. Mitarbeiter können besser vor Zugluft bei der Produktion geschützt werden, und bekommen weniger Erkrankungen. Die Kühlenergie oder auch Heizenergie, die nicht verloren geht, kann so in den Hallen der Produktion gehalten werden und eingespart werden.
Sogenannte Schnelllauftore ermöglichen zeiteinsparende Arbeitsabläufe, womit effektiv Arbeitszeit eingespart werden kann. Eine schnelle Schließung und Öffnung eines Tor kann Wartezeiten für anliefernde Unternehmen verkürzen. Lange Wartezeiten vor dem Tor der Hallen können so deutlich reduziert oder ganz vermieden werden.
Schnelllauftore sind in zwei verschiedene Ausführungen erhältlich. Die vertikalen und die horizontalen Tore. Vertikale Tore sind nahezu wartungsfrei. Zudem sind vertikale Tore sehr betriebssicher, was dem UVV zugunsten ist. Der Grund für ihre hohe Betriebssicherheit liegt in der Verwendung von einfachen, und über lange Zeit bewährten Bauelementen.
Die Steuerung der vertikalen Schnelllauftore ist bei allen Typen von Toren mit Impulsgebern ausgerüstet. Hier wird der Verschlussvorgang und Öffnungsvorgang des Tor nicht durch einen Schwenkvorgang realisiert. Neben dem vertikalen Schnelllauftoren, ist die zweite Ausführung erhältlich, sogenannte horizontale Schnelllauftore. Diese gehen, wie der Name schon sagt, horizontal auf und zu. Die Flügel der Tore gibt es in einer Ausführung mit einer Größe bis 4500 x 4500 mm. Horizontale Schnelllauftore haben ein Luftpolster von mehreren Millimetern zwischen den Planen. Die Planen der Schnelllauftore sind aufgebaut aus einem Material, das sehr widerstandsfähig ist, dadurch kann eine gute Dämmung von Schall erreicht werden.
Natürlich sollten Schnelllauftore auch ein gewisses Maß an passiver und aktiver Sicherheit gewährleisten und den Unfallverhütungsvorschriften standhalten, den sogenannten UVV. UVV stellt eine Reihe verbindlicher Vorschriften der Berufsgenossenschaften dar, die während der Produktion in Hallen eingehalten werden müssen. Ein möglicher Beitrag zu dieser Sicherheit können Klarsichtfelder in den Toren bieten. Diese ermöglichen den Sichtkontakt mit dem Verkehr, der entgegenkommt.
Ein weiterer Aspekt der Sicherheit sollte bei einem Stromausfall bedacht werden. Hier sollten die Tore auch manuell geöffnet und geschlossen werden können.
Egal ob Sie Schnellauftore in Hallen oder in der Produktion einsetzen, wir führen die UVV gerne für Sie.
